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Drei Standorte in Österreich

Da unsere Tätigkeit mit einer hohen Präsenz vor Ort verbunden ist, können Bürotermine ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung wahrgenommen werden.

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Kanzleisitz:

Belvederegasse 29, 1040 Wien

Filiale Niederösterreich

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DI Gunter Oos - Ihr Ziviltechniker

Ingenieurkonsulent für Wirtschaftsingenieurwesen-MB

Ziviltechnikergesetz 2019 § 3 Berechtigungsumfang:
Ziviltechniker sind, sofern bundesgesetzlich nicht eine besondere Berechtigung gefordert wird, auf dem gesamten, von ihrer Befugnis umfassten Fachgebiet zur Erbringung von planenden, prüfenden, überwachenden, beratenden, koordinierenden, mediativen und treuhänderischen Leistungen, insbesondere zur Vornahme von Messungen, zur Erstellung von Gutachten, zur berufsmäßigen Vertretung vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts, zur organisatorischen und kommerziellen Abwicklung von Projekten, ferner zur Übernahme von Gesamtplanungsaufträgen, sofern wichtige Teile der Arbeiten dem Fachgebiet des Ziviltechnikers zukommen, berechtigt.