Biogasanlage Überprüfung | Inspektion Heizungsanlage | Wiederkehrende Überprüfung Biogas
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Biogas - Überprüfungen und Inspektionen

Rechtskonformität als strategischer Mehrwert

Die Überprüfung auf Rechtskonformität verstehen wir als Serviceleistung, die einen echten Mehrwert für jedes Unternehmen schafft. Wir unterstützen Sie dabei, gesetzliche Auflagen effizient und wirkungsvoll umzusetzen. So wird nicht nur die Einhaltung rechtlicher Vorgaben sichergestellt – es entsteht zugleich ein maximaler operativer und wirtschaftlicher Nutzen für Ihr Unternehmen.

Die Oos ZT GmbH ist berechtigt, folgende Tätigkeiten gemäß dem Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002 (Oö. LuftREnTG) auszuführen:

  • Abnahme von Heizungsanlagen gemäß § 25 Oö LuftREnTG 2002
  • Wiederkehrende Überprüfung von Feuerungsanlagen gemäß § 22 Oö LuftREnTG 2002
  • Inspektion von Heizungsanlagen gemäß § 29a Oö LuftREnTG 2002, betrieben mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen (Erdgas und Flüssiggas)
  • Abnahme und wiederkehrende Überprüfung von Biogasanlagen (Sonstige Gasanlagen) gemäß § 38 Abs. 2 Oö LuftREnTG 2002

Wiederkehrende Prüfungen gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) für Biogasanlagen werden seit November 2025 auch für Niederösterreich von Oos ZT GmbH angeboten.

 

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DI Gunter Oos - Ihr Ziviltechniker

Ingenieurkonsulent für Wirtschaftsingenieurwesen-MB

Ziviltechnikergesetz 2019 § 3 Berechtigungsumfang:
Ziviltechniker sind, sofern bundesgesetzlich nicht eine besondere Berechtigung gefordert wird, auf dem gesamten, von ihrer Befugnis umfassten Fachgebiet zur Erbringung von planenden, prüfenden, überwachenden, beratenden, koordinierenden, mediativen und treuhänderischen Leistungen, insbesondere zur Vornahme von Messungen, zur Erstellung von Gutachten, zur berufsmäßigen Vertretung vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts, zur organisatorischen und kommerziellen Abwicklung von Projekten, ferner zur Übernahme von Gesamtplanungsaufträgen, sofern wichtige Teile der Arbeiten dem Fachgebiet des Ziviltechnikers zukommen, berechtigt.