Abnahme, Inspektion, wiederkehrende Prüfungen und Analysen
Gewerblicher und industrieller betrieb benötigt fachgerechte Prüfungen und technische Abnahmen und Inspektionen sowie entsprechende Revisionen und Risikoanalysen. Wir helfen Ihnen dies wirtschaftlich und vorschriftsgemäß abzudecken.
Regelmäßige Prüfungen und Inspektionen sind nicht nur teilweise rechtlich vorgeschrieben, sondern auch essenziell für den sicheren und effizienten Betrieb technischer Anlagen. Wir bieten Ihnen kompetente Überprüfung, Abnahme und Dokumentation gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.
Unsere Leistungen im Überblick:
- § 82b Gewerbeordnung – Wiederkehrende Prüfung zur Sicherstellung der Betriebssicherheit
- § 22 Oö LuftREnTG 2002 – Abnahme von Heizungsanlagen für rechtskonforme Inbetriebnahmen
- § 25 Oö LuftREnTG 2002 – Wiederkehrende Überprüfung von Feuerungsanlagen zur Einhaltung aller Umwelt- und Sicherheitsstandards
- § 29a Oö LuftREnTG 2002 – Inspektion von Heizungsanlagen für feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe
- § 38 Abs. 2 Oö LuftREnTG 2002 – Abnahme und wiederkehrende Überprüfung von Biogasanlagen zur Gewährleistung der Betriebssicherheit
- Revisionen & Betriebskontrollen von maschinellen Anlagen und Betriebseinrichtungen zur Risikominimierung und Effizienzsteigerung
- Arbeits- und Brandschutzanalysen gem. § 43 Arbeitsstättenverordnung, TRVB – Sicherheitsbewertungen für Arbeitsplätze, Brandschutzmaßnahmen und Notfallpläne sind gesetzlich vorgeschrieben.
- Compliance-Risikoanalysen – Unternehmen müssen regelmäßig ihre Prozesse auf rechtliche und sicherheitsrelevante Risiken prüfen
- CE EN ISO 12100:2013 Maschinensicherheit - Begleitung beim Zulassungsprozess
Setzen Sie auf geprüfte Qualität und fachliche Präzision – für maximale Sicherheit und reibungslose Abläufe!
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DI Gunter Oos - Ihr Ziviltechniker
Ingenieurkonsulent für Wirtschaftsingenieurwesen-MB
Ziviltechnikergesetz 2019 § 3 Berechtigungsumfang:
Ziviltechniker sind, sofern bundesgesetzlich nicht eine besondere Berechtigung gefordert wird, auf dem gesamten, von ihrer Befugnis umfassten Fachgebiet zur Erbringung von planenden, prüfenden, überwachenden, beratenden, koordinierenden, mediativen und treuhänderischen Leistungen, insbesondere zur Vornahme von Messungen, zur Erstellung von Gutachten, zur berufsmäßigen Vertretung vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts, zur organisatorischen und kommerziellen Abwicklung von Projekten, ferner zur Übernahme von Gesamtplanungsaufträgen, sofern wichtige Teile der Arbeiten dem Fachgebiet des Ziviltechnikers zukommen, berechtigt.