Industrie und Gewerbe
Versicherungen sind ein zentraler Bestandteil des Risikomanagements. Ihre Wirksamkeit hängt jedoch maßgeblich von der konsequenten Umsetzung vertraglicher Vereinbarungen und Meldepflichten ab. Werden verpflichtende Mängel nicht erkannt oder dokumentiert, droht im Ernstfall ein Leistungsausfall der Versicherung.
Regelmäßige, fachkundige Kontrollen sind daher unerlässlich. Die Kosten dafür stehen in keinem Verhältnis zum potenziellen finanziellen Schaden – sie sind im Vergleich zum Versicherungsausfall verschwindend gering.
Wer in Zukunft Leistung erwartet, muss in der Gegenwart entsprechende Maßnahmen setzen!
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DI Gunter Oos - Ihr Ziviltechniker
Ingenieurkonsulent für Wirtschaftsingenieurwesen-MB
Ziviltechnikergesetz 2019 § 3 Berechtigungsumfang:
Ziviltechniker sind, sofern bundesgesetzlich nicht eine besondere Berechtigung gefordert wird, auf dem gesamten, von ihrer Befugnis umfassten Fachgebiet zur Erbringung von planenden, prüfenden, überwachenden, beratenden, koordinierenden, mediativen und treuhänderischen Leistungen, insbesondere zur Vornahme von Messungen, zur Erstellung von Gutachten, zur berufsmäßigen Vertretung vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts, zur organisatorischen und kommerziellen Abwicklung von Projekten, ferner zur Übernahme von Gesamtplanungsaufträgen, sofern wichtige Teile der Arbeiten dem Fachgebiet des Ziviltechnikers zukommen, berechtigt.