Forensisches Audit – Risikoanalyse, Risikobewertung, Inspektion technische Anlage, wiederkehrende Prüfung, Compliance Management
Forensisches Audit – Risikoanalyse, Risikobewertung, Inspektion technische Anlage, wiederkehrende Prüfung, Compliance Management

Forensisches Audit – Prävention & Analyse für maximale Sicherheit

Ein Schadensfall betrifft nicht nur die vorhandenen Sicherheitsstrukturen, sondern vor allem deren tatsächliche Wirksamkeit. Externe Schutzmaßnahmen können Strafen verhindern und den Reputationsschaden begrenzen – doch der interne Schaden ist zu diesem Zeitpunkt meist bereits eingetreten und oft irreversibel.

Wir bieten Ihnen eine umfassende forensische Analyse, sowohl zur Aufarbeitung bereits eingetretener Schäden als auch zur präventiven Überprüfung Ihrer Systeme und Dokumentationen. Unser Ziel: Auffälligkeiten erkennen, bevor ein Schaden entsteht – und insbesondere bevor ein Vorfall öffentlich wird.

Setzen Sie auf vorausschauende Sicherheitsstrategien und schützen Sie Ihr Unternehmen nachhaltig!

 

Die aktuellen Top 5 Dienstleistungen

Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail office@oos-zt.at oder telefonisch unter +43 650 5039553

Interesse geweckt?

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage oder Ihren Anruf unter: +43 650 503 95 53

Rechtliche Information

Kontakt

Oos ZT GmbH
Belvederegasse 29
1040 Wien

Tel.: +43 650 503 95 53
E-Mail: office@oos-zt.at

DI Gunter Oos - Ihr Ziviltechniker

Ingenieurkonsulent für Wirtschaftsingenieurwesen-MB

Ziviltechnikergesetz 2019 § 3 Berechtigungsumfang:
Ziviltechniker sind, sofern bundesgesetzlich nicht eine besondere Berechtigung gefordert wird, auf dem gesamten, von ihrer Befugnis umfassten Fachgebiet zur Erbringung von planenden, prüfenden, überwachenden, beratenden, koordinierenden, mediativen und treuhänderischen Leistungen, insbesondere zur Vornahme von Messungen, zur Erstellung von Gutachten, zur berufsmäßigen Vertretung vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts, zur organisatorischen und kommerziellen Abwicklung von Projekten, ferner zur Übernahme von Gesamtplanungsaufträgen, sofern wichtige Teile der Arbeiten dem Fachgebiet des Ziviltechnikers zukommen, berechtigt.