Technische Dienstleistungen

Technische Sicherheit & Effizienz – Ihr Experte für Anlagenüberwachung und Betriebskontrollen

Technische Sicherheit & Effizienz – Ihr Experte für Anlagenüberwachung und Betriebskontrollen

Als Zivilingenieur für Wirtschaftsingenieurwesen im Maschinenbau verfügen wir über die umfassende Befugnis, maschinelle Anlagen und Betriebseinrichtungen laufend zu überprüfen, zu überwachen und zu analysieren.

Technische Sicherheit & Effizienz – Ihr Experte für Anlagenüberwachung und Betriebskontrollen - Inspektion technische Anlage, wiederkehrende Prüfung

Unsere Leistungen umfassen:

  • Revisionen & Betriebskontrollen – Sicherstellung der Funktionalität und Einhaltung von Vorschriften
  • Überprüfung technischer Anlagen – Minimierung von Risiken und Maximierung der Effizienz
  • Beeidete Gutachten & Dokumentation – Fundierte Analysen für Behörden und Unternehmen
  • Behördliche Prüfpflichten - Abnahme, Inspektion, wiederkehrende Prüfungen und Analysen (z.B.§82b GewO, § 25 &  §38  Oö LuftREnTG 2002)

Dank unserer Expertise können wir Ihre Anlagen rechtskonform, wirtschaftlich und effizient optimieren – für maximale Sicherheit und minimale Ausfallzeiten.

Setzen Sie auf geprüfte Qualität und vertrauen Sie auf fachliche Präzision!

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Oos ZT GmbH
Belvederegasse 29
1040 Wien

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E-Mail: office@oos-zt.at

DI Gunter Oos - Ihr Ziviltechniker

Ingenieurkonsulent für Wirtschaftsingenieurwesen-MB

Ziviltechnikergesetz 2019 § 3 Berechtigungsumfang:
Ziviltechniker sind, sofern bundesgesetzlich nicht eine besondere Berechtigung gefordert wird, auf dem gesamten, von ihrer Befugnis umfassten Fachgebiet zur Erbringung von planenden, prüfenden, überwachenden, beratenden, koordinierenden, mediativen und treuhänderischen Leistungen, insbesondere zur Vornahme von Messungen, zur Erstellung von Gutachten, zur berufsmäßigen Vertretung vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts, zur organisatorischen und kommerziellen Abwicklung von Projekten, ferner zur Übernahme von Gesamtplanungsaufträgen, sofern wichtige Teile der Arbeiten dem Fachgebiet des Ziviltechnikers zukommen, berechtigt.