§ 82b GewO – Wiederkehrende Prüfung von Betriebsanlagen
Die § 82b-Prüfung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Eigenüberprüfung für genehmigungspflichtige gewerbliche Betriebsanlagen. Sie dient dazu, die Einhaltung der Genehmigungsauflagen und gewerberechtlichen Vorschriften sicherzustellen.
- Was? – Überprüfung, ob die Betriebsanlage den behördlichen Vorgaben entspricht
- Warum? – Gewährleistung von Sicherheit, Rechtskonformität und Umweltschutz
- Wann? – Alle 5 Jahre, bei vereinfachten Genehmigungen alle 6 Jahre oder gemäß Bescheid
- Wie oft? – Wiederkehrend, um langfristige Betriebssicherheit zu gewährleisten
Die Prüfbescheinigung muss bis zur nächsten Überprüfung in der Betriebsanlage aufbewahrt werden.
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DI Gunter Oos - Ihr Ziviltechniker
Ingenieurkonsulent für Wirtschaftsingenieurwesen-MB
Ziviltechnikergesetz 2019 § 3 Berechtigungsumfang:
Ziviltechniker sind, sofern bundesgesetzlich nicht eine besondere Berechtigung gefordert wird, auf dem gesamten, von ihrer Befugnis umfassten Fachgebiet zur Erbringung von planenden, prüfenden, überwachenden, beratenden, koordinierenden, mediativen und treuhänderischen Leistungen, insbesondere zur Vornahme von Messungen, zur Erstellung von Gutachten, zur berufsmäßigen Vertretung vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts, zur organisatorischen und kommerziellen Abwicklung von Projekten, ferner zur Übernahme von Gesamtplanungsaufträgen, sofern wichtige Teile der Arbeiten dem Fachgebiet des Ziviltechnikers zukommen, berechtigt.