Glossar - Leistungen
Interne Audits sind ein unverzichtbarer Bestandteil normgerechter Unternehmensführung. Doch nicht jede Organisation kann diese mit der geforderten Objektivität intern durchführen. Gründe dafür können die Größe des Unternehmens oder strategische Vorgaben der Geschäftsführung sein.
Standardisierte Audits sind geplant und gut vorbereitet – doch echte Vorfälle treten plötzlich und unvorhersehbar ein. In solchen Fällen muss jede Funktion sofort einsatzbereit sein, alle relevanten Informationen griffbereit liegen und das Unternehmen organisiert und strukturiert handeln können.
Wir verfügen über das entsprechende Know How gemäß NFPA 13 (Standard für die Installation von Sprinkleranlagen), um versicherungsrelevante Prüfungen normgerecht und praxisorientiert durchzuführen.
Das Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002 (LuftREnTG) regelt zentrale Anforderungen an Heizungs- und Gasanlagen in Oberösterreich.
Eine fundierte Risikoanalyse ist die Grundlage für erfolgreiche Versicherungsaudits und langfristige wirtschaftliche Absicherung. Wir bieten Ihnen eine unabhängige, beeidete Bewertung durch Dritte, die Transparenz und Objektivität gewährleistet.
Unsere Schulungen sind gezielt darauf ausgerichtet, Wissen praxisnah zu vermitteln und eine langfristige Verbesserung zu ermöglichen.
Wir halten die Prüfungsberechtigung gemäß Oö Luftreinhalte- und Energietechniggesetz 2002 (LuftREnTG 2002) für folgende Paragraphen.
Eine strukturierte und vertragskonforme Umsetzung von Versicherungsauflagen ist essenziell für nachhaltige Sicherheit und wirtschaftliche Absicherung. Wir bieten Ihnen umfassende Prüfungen, digitale Dokumentationen und gezielte Schulungen für eine effiziente Abwicklung.
Wir sind zertifizierte Auditoren für internationale Managementstandards. Darüber hinaus verfügen wir über umfassendes Know-how und Praxiserfahrung in einigen Normenbereichen
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DI Gunter Oos - Ihr Ziviltechniker
Ingenieurkonsulent für Wirtschaftsingenieurwesen-MB
Ziviltechnikergesetz 2019 § 3 Berechtigungsumfang:
Ziviltechniker sind, sofern bundesgesetzlich nicht eine besondere Berechtigung gefordert wird, auf dem gesamten, von ihrer Befugnis umfassten Fachgebiet zur Erbringung von planenden, prüfenden, überwachenden, beratenden, koordinierenden, mediativen und treuhänderischen Leistungen, insbesondere zur Vornahme von Messungen, zur Erstellung von Gutachten, zur berufsmäßigen Vertretung vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts, zur organisatorischen und kommerziellen Abwicklung von Projekten, ferner zur Übernahme von Gesamtplanungsaufträgen, sofern wichtige Teile der Arbeiten dem Fachgebiet des Ziviltechnikers zukommen, berechtigt.